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WHISTLEBLOWING

Die Meldung eines möglichen Compliance-Verstoßes ist eine vertrauliche Alternative zur direkten Ansprache der Geschäftsleitung oder des Managements. Da dies eine wichtige Rolle bei der Identifizierung und Aufdeckung von Fehlverhalten oder Schäden für Verbraucher und die Gemeinschaft spielt, ermutigen wir Sie, potenzielles Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße zu melden.

Berechtigte Hinweisgeber:
Ein berechtigter Hinweisgeber ist eine Person, die ein aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter (einschließlich Auftragnehmer oder Berater) oder ein Lieferant der GALA GROUP GmbH oder ihrer Entities oder ein Verwandter/Ehepartner einer der oben genannten Personen ist.“
„Meldepflichtige Angelegenheiten:
Meldepflichtige Angelegenheiten sind Verstöße gegen rechtliche Vorschriften und/oder unsere internen Richtlinien sowie gegen unseren Verhaltenskodex, d.h. Betrug, Versäumnisse, Vertrauensbruch und/oder Pflichtverletzungen usw.

Bericht erstatten:
Wenn Sie einen solchen Verstoß feststellen, wenden Sie sich bitte an unseren Ombudsmann. Unser Ombudsmann ist eine wichtige Säule unseres Compliance-Systems und garantiert den Grundsatz eines fairen Verfahrens. Dieser Meldeweg bietet den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und die an einer Meldung beteiligten Parteien. Auf Wunsch kann eine Meldung und Kommunikation mit unserem Ombudsmann auch anonym erfolgen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie keine Personen verleumden dürfen und dass bei Aufdeckung eines solchen Verhaltens von uns rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Die Unschuldsvermutung gilt, solange kein Verstoß nachgewiesen werden kann.

Untersuchung:
Jede Untersuchung, die aufgrund einer Meldung erforderlich ist, wird mit der gebotenen Vertraulichkeit durchgeführt.

Verfahren:
Der Ombudsmann prüft Ihre Meldung im Hinblick auf die Schwere und Stichhaltigkeit des mit der Meldung mitgeteilten Verstoßes.
Nachdem die Meldung auf die erforderliche Stichhaltigkeit geprüft wurde (Plausibilitätsprüfung), werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Weitere Informationen können auch vom Hinweisgeber angefordert werden, wenn er dem Ombudsmann Kontaktmöglichkeiten hinterlassen hat und keine anonyme Meldung abgegeben hat.
Im Falle eines festgestellten Verstoßes werden entsprechende Sanktionsempfehlungen ausgesprochen.

Ihre Information:
Der Whistleblower wird über den Bearbeitungsstand seiner Meldung und das Ergebnis einer möglichen Untersuchung informiert.
Ihre Meldungen werden streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym entgegengenommen. Die Meldung eines Verstoßes ist eine Handlung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex der GALA GROUP.

Nehmen Sie Kontakt auf:
Bitte wenden Sie sich an unseren Ombudsmann, Rechtsanwalt Dirk Seeburg, der mit der Untersuchung beauftragt ist.
Dirk Seeburg
Rechtsanwalt LL.M.
M.A.E.S. (BASEL)
Hultschiner Straße 8
81677 München Deutschland

Um eine Meldung zu machen kontaktieren Sie ihn bitte über:
Telefon: +49 89 90420 4962
E-Mail: whistleblowing-gala@bay-gmbh.com